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Institut für Internet-Sicherheit - if(is)

Vertrauenswürdigkeits-Aspekt ZWECKPRÄGNANZ

Die Definition des Vertrauenswürdigkeits-Aspekts Zweckprägnanz ist in erster Linie bei der Entwicklung der IT-Lösung entscheidend. Im Laufe des Produktlebenszyklus kann es jedoch vorkommen, dass die Zweckprägnanz durch Hinzufügen neuer Features verändert wird. Beispiele für die Zweckprägnanz einer IT-Lösung und dem richtigen Umgang damit sind: Das Offenlegen des Geschäftsmodells ist zwingend notwendig. Wird eine IT-Lösung kostenfrei angeboten, muss das dahinterliegende Geschäftsmodell offen kommuniziert werden, zum Beispiel, dass mithilfe des Geschäftsmodells „Bezahlen mit persönlichen Daten“ sensitive Daten der Nutzer gesammelt und für individualisierte Werbung genutzt oder/und gewinnbringend an Dritte verkauft werden. Dies ermöglicht dem Nutzer im Weiteren eine informierte Entscheidung für oder gegen die Verwendung der IT-Lösung zu treffen. Mit dem frühzeitigen Einblick in neue Features geben Unternehmen ihren Nutzer die Möglichkeit ihre Meinung kundzutun, wie sich zum Beispiel an der Einführung des Erkennungssystem von Apple – Client Side Scanning (CSS) – gezeigt hat. Denn die Idee, anlasslos die Daten auf einem iPhone im Hinblick auf Kinderpornografie zu durchsuchen wurde nicht positiv aufgenommen. Obwohl gesellschaftlich betrachtet von hohem Wert, stellt dies jedoch für den Nutzer ein Risiko im Sinne seiner Privatsphäre dar – allein aus dem Grund, da der Abgleich auf dem Endgerät stattfindet. Aufgrund der Tatsache, dass es darüber zudem auch prinzipiell möglich ist, beliebig nach anderen Inhalten zu suchen, kann damit sogar für bestimmte Gruppen (in einigen Ländern) eine echte Gefährdung einhergehen. Da neue Features immer der originären Zweckprägnanz entsprechen sollten und zum Beispiel CSS nichts mehr dem eigentlichen Zweck eines Smartphones dient, muss diese gravierende Abweichung für den Nutzer – im Sinne einer informierten Entscheidung – unmittelbar transparent gemacht werden.

 – It’s all about Trust! –