Ein Projekt von:

Institut für Internet-Sicherheit - if(is)

Vertrauenswürdigkeits-Aspekt Integrität

Einige ethische Anforderungen werden nachfolgend exemplarisch vorgestellt:

Im Rechenschaftsbericht werden die ethischen Grundsätze, wie etwa Fairness, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität, zu deren Einhaltung sich ein Unternehmen im Sinne ihrer Kunden, Mitarbeiter, Zulieferer sowie der Gesellschaft verpflichtet dargelegt. In diesem Kontext sollte für Unternehmen die Überprüfung eingesetzter Technologien inklusive entsprechender Offenlegung von eventuell negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft obligatorisch sein.

Die Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre beinhaltet zum einen den sicheren und vertrauenswürdigen Umgang mit Kundendaten – etwa das sofortige Löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Aber auch das Versprechen, diese persönlichen Daten der Nutzer durch Verschlüsselung zu schützen sowie die privaten Daten der Nutzer nicht für weitere wirtschaftliche Zwecke zu verwenden.

Keine eingeschränkte IT-Sicherheit: Die Hersteller und Anbieter von IT-Sicherheitslösungen müssen sich öffentlich dazu verpflichten, dass die genutzten IT-Sicherheitsmechanismen keine geschwächten Verschlüsselungen, Zufallszahlengeneratoren oder weitere Kryptografie-Verfahren verwenden sowie sichere Schlüssel nutzen. Ebenso ist sicherzustellen, dass keine Backdoors in den IT-Sicherheitslösungen eingebaut sind. In der Darstellung zum Nutzer hin können Hersteller dies zum Beispiel mithilfe des Vertrauenszeichens „IT Security made in Germany“ deklarieren. Diese Anforderung kann ebenso über eine Zertifizierung umgesetzt werden.

– It’s all about Trust! –